Brauhaus 18·80
Auf der Lache 4
34560 Fritzlar
Tel.: 05622 918809
Fax: 05622 799904
Öffnungszeiten
Sommer (1.5.-30.9.)
Mo.-Fr. ab 15:00 Uhr
Sa. u. So. ab 11:00 Uhr
Winter (1.10.-30.4.)
Mo.-Fr. ab 17:00 Uhr
Sa. ab 15:00 Uhr
So. ab 11:00 Uhr
Kein Ruhetag

Das deutsche Reinheitsgebot aus dem Jahre 1516 ist die älteste gültige lebensmittelrechtliche Vorschrift der Welt. Fast 500 Jahre alt und dennoch heute so aktuell wie damals. Nach ihr wird das Bier in Deutschland nur aus Malz, Hopfen, Hefe und Wasser gebraut.
Das war im Mittelalter noch ganz anders. Damals wurde allerlei "teuflisches Zeug" ins Bier gemischt, um es angeblich schmackhafter und haltbarer zu machen. So wurden beispielsweise Zutaten wie Ochsengalle, giftige und berauschende Kräuter, Pech und Ruß verwendet.
Diesem üblen Treiben der Bierpanscher wollte Bayerns Herzog Wilhelm der IV. nicht länger zusehen. Deshalb erließ er am 23.04.1516 auf dem Landstädtetag zu Ingolstadt das Reinheitsgebot. Danach durfte Bier ausschließlich aus Malz, Hopfen und Wasser gebraut werden. Die Hefe wurde in der Fassung des Reinheitsgebotes vermutlich nicht erwähnt, weil die Gärung durch Hefe aus der Luft ausgelöst wurde.